Gemeindeversammlung vom 14. März

Früher war alles anders: Marcel Ruf und Maria Amrein waren jahrelang Mitglied in der Gemeindekommission. Werner Hoffmann war jahrelang Gemeinderat – und niemand hat sich je daran gestört. Heute, wo es Mode ist, überall Vetternwirtschaft zu vermuten, soll es nicht mehr möglich sein, als Lehrperson in Oberwil der Gemeindekommission oder dem Gemeinderat anzugehören. Wie ist es denn mit anderen Berufen/Interessen von Mitgliedern unserer Gremien? Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es Ausstandsregeln.
Vor ein paar Jahren hat der Landrat im Zuge einer Revision des Gemeindegesetzes auch den Artikel betreffend Unvereinbarkeiten geändert. Es ging dabei insbesondere um Gemeindemitarbeitende in Behörden und Kontrollorganen. Die Gemeinden können aber in ihrem eigenen Reglement für Lehrpersonen Ausnahmen vorsehen. Daraufhin zielt der Antrag von Ruth Wittlin. Der Gemeinderat will den Antrag nicht erheblich erklären. Die Begründung dazu ist wenig überzeugend. Die Gemeindekommission ist ein Organ der Gemeindeversammlung. Sie hat wenig Behördeneigenschaften, kaum Entscheidkompetenz und kann nicht mit dem Gemeinderat in einen Topf geworfen werden. Lehrpersonen unterscheiden sich in ihrer Anstellung wesentlich von Mitarbeitenden der Gemeinde. Fast alles wird vom Kanton oder vom Schulrat und nicht von der Gemeinde geregelt: Die Lohnklasse, die Arbeitszeit, der Lehrplan, die Qualitätskontrolle. In meinen 20 Jahren Gemeinderatstätigkeit kann ich mich an kein einziges Mal erinnern, dass es irgendeinen Interessenkonflikt gegeben hätte. Geben wir dem Antrag von Ruth Wittlin eine Chance und stimmen für ERHEBLICHERKLÄRUNG des Antrages nach § 68.

Lotti Stokar