Solaranlagen in Kernzonen
In der Schweiz wurden in den letzten Jahren nur wenige Solaranlagen auf Hausdächern gebaut. Grund dafür waren unattraktive finanzielle Bedingungen sowie tiefe Stromkosten. Dennoch gilt der Kanton Baselland im kantonalen Vergleich als vorbildlich, da auf 93 % aller Dachflächen der Siedlungsfläche lediglich eine Meldepflicht und keine Bewilligungspflicht gilt. Im Frühling 2022 wurden zudem die Anforderungen der Denkmalpflege für Solaranlagen auf geschützten Gebäuden, welche sich ausserhalb von Kernzonen befinden, gelockert. Durch die aktuelle politische Lage hat das Interesse am Bau von Solaranlagen in den letzten Monaten stark zugenommen. Im Landrat führte das zu einer intensiven Debatte. Welchen Wert sollen in der heutigen Situation die Dachlandschaften in Kernzonen haben? Darf auf jedes Dach eine Solaranlage gebaut werden oder genügt es, wenn sich ein Eigentümer in eine Solarstromgenossenschaft einkaufen oder bei einem Stromanbieter Sonnenstrom beziehen kann? Die Voten waren geprägt von Einzelfällen. Teils wurde Kritik an der Denkmalpflege geäussert. Schliesslich entschied der Landrat, dass mit der gelockerten Praxis eine befriedigende Lösung gefunden worden ist. Bei allem Verständnis für den dringenden Bedarf an zusätzlichem erneuerbarem Strom tut es gut, dass drei Prozent der Dachflächen aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung geschützt bleiben. Nur unter Einhaltung von verschiedenen Kriterien sind Solaranlagen auch dort möglich.

Freiberufliche Hebammen ausserkantonal im Einsatz?
Das Gesundheitsgesetz musste in einigen Punkten übergeordnetem Bundesrecht angepasst werden. Dies war grundsätzlich unbestritten. Ein einziger Punkt führte zu längeren Diskussionen: Soll eine freiberuflich arbeitende Hebamme auch dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die Wochenbettbetreuung einer Mutter, welche im Kanton BL Wohnsitz hat, ausserhalb des Kantons BL stattfindet? Zum Glück fand die Mehrheit, dass es – in diesen vielleicht zwei Fällen pro Jahr – richtig ist, dass diese Entschädigung auch dann bezahlt wird, wenn zum Beispiel eine Mutter, welche Wohnsitz in Arlesheim (BL) hat, die Woche nach der Geburt bei den Grosseltern des Kindes in Dornach (SO) verbringt. Seit im Normalfall eine Mutter kurz nach der Geburt nach Hause entlassen wird, ist die Betreuung im Wochenbett durch die Hebamme noch viel wichtiger geworden. Sie unterstützt nicht nur die Mutter, sondern hilft auch bei der Versorgung des Neugeborenen. Ich hatte Mühe, das Weltbild jener Kollegen zu verstehen, die sich gegen eine regionale Lösung wehrten. Sind doch die Kantonsgrenzen in der Nordwestschweiz recht fantasievoll. Zudem wohnen die verschiedenen Generationen oft nicht mehr am gleichen Ort.
Lotti Stokar, Oberwil, Landrätin, Fraktion Grüne/EVP, Mitglied der Bau- und Planungskommission und der Geschäftsprüfungskommission